VG Wort: Verlegerbeteiligung schnell in deutsches Recht umsetzen

Veröffentlicht am: 8. April 2019

Auf www.Wiesbaden-in-Rheinkultur.de gibt es Textbeiträge rund um das Thema Digitalisierung. Foto: Peter Gaß wir./vgwort. WIESBADEN / MÜNCHEN. Die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) wurde in der durch die großen Internetplattformen angeheizte öffentliche Diskussion verkürzt wahrgenommen. Doch es geht um mehr, als um die Haftung von großen Internetplattformen. Sie schafft unter anderem auf eupropäischer Ebene Rechtssicherheit für die Verlegerbeteiligung.

Das EU-Parlament hat am Dienstag, dem 26. März 2019, der Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) zugestimmt. Damit wurde das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament mit klarer Mehrheit gebilligt.

Die DSM-Richtlinie ist für Urheber, sonstige Rechtsinhaber und ihre Verwertungsgesellschaften von sehr großer Bedeutung. Dabei geht es keineswegs nur um die in der Öffentlichkeit zuletzt besonders intensiv diskutierte Regelung zur Haftung von großen Internetplattformen, die von Nutzern hochgeladene Inhalte zur Verfügung stellen (Art. 17, ehemals Art. 13). Vielmehr sieht die Richtlinie auch dringend benötigte Bestimmungen vor, die sich auf die Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften (Art. 16, ehemals Art 12) oder auf die angemessene Vergütung der Urheber (Art. 18 ff.) beziehen . Wichtig sind ferner Regelungen zur Nutzung von vergriffenen Werken (Art. 8 ff.) und zur Erleichterung der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften (Art. 12).

Die geschäftsführenden Vorstände der VG WORT, Dr. Robert Staats und Rainer Just: „Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Parlaments sehr. Nach der abschließenden Zustimmung des Rats sollte der deutsche Gesetzgeber unverzüglich mit der Umsetzung in das nationale Recht beginnen. Für die VG WORT steht dabei die Regelung zur Verlegerbeteiligung im Vordergrund, die die Grundlage für eine Fortsetzung der erfolgreichen gemeinsamen Rechtewahrnehmung zu Gunsten von Urhebern und Verlagen ist.“

Foto: Peter Gaß. Wenn Sie Näheres über die urheberrechtlich geschützten Fotos wissen möchten, wenden Sie sich an die Redaktion dieser Webseite. Die Kontaktdaten können Sie dem Impressum entnehmen.
Einleitung: Peter Gaß
Text: VG Wort, Aktuelle Information vom 26. März 2019
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