Analoges Bezahlen ist so einfach
wir./ct. WIESBADEN / HANNOVER. 13. September 2019 – Analoges Bezahlen ist so einfach. Der Händler nennt man Betrag, man nimmt die Geldbörse, legt das Geld auf den Zahlteller, wenn man es nicht passend hat, erhält man Wechselgeld. Einfach. Transparent. Kostengünstig. Sicher. Ganz anders ist es beim digitalen Bezahlen.
„Bei der Wahl der Zahlungsart kommt es ganz darauf an, ob ich dem Händler vertraue, wie viel ich ausgebe oder ob ich den Kaufpreis vielleicht auf mehrere Monate verteilen will“, erklärt c’t-Redakteur Markus Montz in der Europas größtem IT- und Techmagazin c’t, Ausgabe 20/1019 vom 14. September 2019. Die Entscheidung fällt leichter, wenn man weiß, was bei solchen Online-Zahlungen überhaupt passiert.
An einer elektronischen Zahlung sind vier Akteure beteiligt: Der Kunde mit seiner Bank sowie der Händler mit seiner Bank. Zahlt man per Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister wie PayPal, kommen weitere Mitspieler dazu. „Für den Händler haben die beteiligten Akteure direkte Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren“, betont Montz, „und diese werden natürlich über die Preiskalkulation an den Kunden weitergegeben.“
Am günstigsten und sichersten ist es für den Händler, wenn ihm der Kunde das Geld direkt überweist. Der Kunde muss allerdings darauf vertrauen können, die Ware auch wirklich zu bekommen. Ein Dienstleister wie PayPal bietet sowohl dem Verkäufer Schutz gegen Ausfälle als auch Käuferschutz – allerdings zahlen die Händler dafür Gebühren. Der größte Vorteil der Kreditkarten ist ihre weltweit hohe Akzeptanz bei Händlern und die Möglichkeit, Zahlungen aufzuschieben. Allerdings zahlt hier der Kunde meist Jahresgebühren und Entgelte beim Auslandseinsatz.
Auch Apple, Google und Amazon Pay greifen auf das Kreditkartenkonto des Kunden zurück. Der Vorteil besteht darin, dass der Händler entweder gar keine Zahlungsdaten erhält oder lediglich eine digitale Kreditkartennummer, mit der eventuelle Betrüger nichts anfangen können. „Auch die Sofortüberweisung stößt bei Banken und Datenschützern nicht mehr auf dieselbe Skepsis wie früher, obwohl der Kunde seine Onlinebanking-Daten inklusive PIN und TAN an Sofort weitergibt“, sagt Montz.
Mit der Zweiten Europäischen Zahlungsdienstrichtlinie PSD 2 wollen die EU-Mitgliedstaaten die Sicherheit von Online-Zahlungen verbessern. Ab dem 14. September 2019 nutzen Verbraucher bei elektronischen Bezahlvorgängen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. „Ob der erhoffte Zugewinn an Sicherheit eintritt, bleibt abzuwarten“, so Montz.
Foto: Peter Gaß. Wenn Sie Näheres über die urheberrechtlich geschützten Fotos wissen möchten, wenden Sie sich an die Redaktion dieser Website. Die Kontaktdaten können Sie dem Impressum entnehmen.
Cover-Abbildung c’t: Heise
Einleitung: Peter Gaß
Text: Heise, Pressemitteilung vom 13. September 2019
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